Beschreibung
Balkonkraftwerk von SUNNIVA® 880 W / 800 W
Das premium hochwertige Balkonkraftwerk von SUNNIVA® mit einer Bifazialen PMax Maximalleistung von 880 W / 800 W enthält einen Wechselrichter, dessen Leistung zwischen 600W auf 800W eingestellt werden kann und der per Plug&Play in wenigen Minuten einfach angeschlossen werden kann. Am Balkon, auf dem Hausdach, der Garage, der Terrasse oder freistehend im Garten, das SUNNIVA® Balkonkraftwerk ist vielseitig einsetzbar, entspricht den Anforderung an VDE-AR-N 4105, und kann ohne eine Abnahme in Betrieb genommen werden.
Mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute.
Mit der Fähigkeit, Sonnenlicht von beiden Seiten einzufangen, kann dieses bifaziale 460-Watt-Solarmodul im Vergleich zu herkömmlichen Solarmodulen mehr Energie liefern.
- Plug & Play einfache Installation
- Mikro-Wechselrichter Deye Inverter 800W (SUN-M80G4-EU-Q0)
- WIFI-Kommunikation
- Hochwertige Energiegewinnung
- Black Frame Bifacial Solarmodule
- Solarmodule Gesamtleistung:
- Bifaciale PMax Leistung: 880 W
- PMax: 880 W ( 2 x 440 W )
SOLARMODULE
- Leistung pro Panel: 440 Watt Bifazial
- Anzahl der Zellen: 108
- Zellentyp: Monokristallin
- Maße(LxBxH): 1722x1134x30mm
- Frontscheibe: Hochtransparentes Solarglas 3,2 mm
- Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung, Schwarz
- Gewicht: 21,3 kg
- Anschlussdose: IP68
Warnung:
Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt.
Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen der 0% UStG-Regelung erfüllen.







