Beschreibung
Balkonkraftwerk von SUNNIVA 1840 W / 800 W mit Jackery HomePower 2000 Ultra Solarspeicher 2,048 kWh
Das Premium-Balkonkraftwerk mit einer Maximalleistung von 1840 W Pmax vereint den Jackery HomePower 2000 Ultra Solarspeicher in einem perfekt aufeinander abgestimmten System.
Ideal für Balkon, Dach, Terrasse oder Garten, bietet dieses System eine flexible Lösung zur lokalen Stromversorgung.
Mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute.
Mit der Fähigkeit, Sonnenlicht von beiden Seiten einzufangen, kann dieses bifaziale 460-Watt-Solarmodul im Vergleich zu herkömmlichen Solarmodulen mehr Energie liefern.
- Wechselrichter & Speicher: Jackery HomePower 2000 Ultra 2,0 kWh
- Flexible Kapazität von 2-8 kWh, erweiterbar mit Jackery HomePower Battery 2000
- Batterietyp: Lithium Iron Phosphate (LiFePO4)
- Batteriekapazität: 2.048 Wh (nominal 1.945 Wh), 40 Ah (nominal 38 Ah)
- Batteriespannung: 51,2 V DC (Betriebsbereich 46,4 – 58,4 V DC)
- Max. Lade-/Entladestrom: 40 A / 40 A
- AC Eingang/ Ausgang (Grid): Max. AC Output Power 1.500 W, Max. AC Output Current 6,5 A, Grid Voltage 220-230 V, 50/60 Hz
- AC Eingang/ Ausgang (AC Load): Max. AC Output Power 800 W, Max. AC Output Current 3,5 A, ausschließlich für Micro-Wechselrichter
- Kommunikation: Bluetooth & Monitoring über App
- Gewicht Solarspeicher: 26 kg
- Abmessungen: 270 x 445 x 270 mm
- Mobil & flexibel einsetzbar für Balkon, Dach, Terrasse oder Garten
- BIFAZIALE Glas-Glas Solarmodule, FULL BLACK
- Hohe Energieausbeute & Langlebigkeit Gesamtleistung Solarmodule: Pmax 1840 W (4 x 460 W)
SOLARMODULE
- Leistung pro Panel: PMax 460 Watt
- Bifaziale
- Zellentyp: Monokristallin
- Maße(LxBxH): 1762 x 1134 x 30mm
- Frontscheibe: 2,0 mm vollverstärktes Glas auf Vorder- und Rückseite
- Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung, Schwarz
- Gewicht: 24 kg
- BIFAZIAL, Full Black, Glas-Glas
Warnung:
Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt.
Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen der 0% UStG-Regelung erfüllen.







