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Neue Kollektion SUNNIVA® Solarmodul Solarpanel FULL BLACK Bifacial Bifazial Glas/Glas 500 Watt

Ursprünglicher Preis war: 99,00 €Aktueller Preis ist: 49,50 €.

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Artikelnummer: SK0013688-DE20260527-103908 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

SUNNIVA® 500W Bifacial Black Frame Glas Glas Solar Module

Sunniva premium hochwertige Solar-Panelen mit 500 W bieten eine hervorragende Lösung für nachhaltige Energiegewinnung sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Ideal für Haushalte, ermöglichen sie es Ihnen, Ihren eigenen Strom zu erzeugen und Ihre Energiekosten erheblich zu senken.

Mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute

  • Solarmodule mit 500 Watt Gesamtleistung pro Stück
  • Bifazial
  • Hochwertige Energiegewinnung
  • BIFAZIAL, Full Black, Glas-Glas

SOLARMODULE

  • Leistung pro Panel: PMax 500 Watt
  • Bifazial
  • Anzahl der Zellen: 108
  • Zellentyp: Monokristallin N
  • Maße(LxBxH): ca.1906x 1134 x 30 mm
  • Frontscheibe mit Antireflexbeschichtung: ca. 2,0 mm
  • Rückscheibe mit Wärmegehärtetem Glas: ca. 2,0 mm
  • Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung, Schwarz
  • Gewicht: ca.30 kg
  • Anschlussdose: IP68
  • BIFAZIAL, Full Black, Glas-Glas

Warnung:
Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt.
Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen der 0% UStG-Regelung erfüllen.