Beschreibung
Vaysunic VM800WE/BE-P2 800 Watt Mikro-Wechselrichter inkl. 5 m Anschlusskabel & 2x 1 m Solar-Verlängerungen
Der VaySunic VM800WE/BE‑P2 ist ein moderner Mikrowechselrichter mit zwei unabhängigen MPPT‑Eingängen, integrierter WiFi‑ oder Sub‑1G‑Kommunikation und hoher Schutzklasse IP67, der für Balkonkraftwerke mit bis zu 800 VA Nennausgangsleistung und einem Ausgangsstrom von 3,48 A ausgelegt ist und dank hoher Effizienz und robuster Bauweise eine zuverlässige und flexible Lösung für netzgekoppelte Solarsysteme bietet.
Technische Daten Vaysunic VM800WE/BE-P2
Modell: Vaysunic VM800WE/BE-P2
Eingang (DC):
- 2 MPPT‑Eingänge für Solarmodule
- Betriebsspannung: 14 – 63 V
- Maximaler Strom: 2 × 15 A
Ausgang (AC):
- Leistung: 800 VA
- Ausgangsspannung: 230 V AC
- Ausgangsstrom: 3,48 A
- Leistungsfaktor: >0,99
Effizienz:
- CEC‑Wirkungsgrad: 96,8 %
- MPPT‑Wirkungsgrad: 99,8 %
- Abmessungen & Schutz:
- Abmessungen (BxHxT): 274 × 222 × 36,5 mm
- Gewicht: 3,22 kg
- Schutzart: IP67
- Betriebstemperatur: -40 °C bis +65 °C
Kommunikation:
- Wi‑Fi (VM800WE) oder Sub‑1 GHz (VM800BE)
Rechtliche Informationen:
Warnung:
Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Umsatzsteuer:
Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt.
Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen der 0% UStG-Regelung erfüllen.







